Abfertigung Neu

Was ist Abfertigung Neu:


Die gesetzliche Basis ist das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG). Es regelt die neuen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen des Abfertigungsrechtes.

Das bisher leistungsorientierte Abfertigungssystem wird durch ein beitragsorientiertes ersetzt. Nicht mehr der Abfertigungsanspruch ist festgelegt, sondern der dafür zu leistende monatliche Beitrag. Der Beitragssatz beträgt 1,53 % der Lohnsumme.

Für neue Dienstverhältnisse ab 01.01.2003 werden nicht wie bisher Rückstellungen mit Wertpapierdeckung gebildet, sondern ist 1,53 % der Lohnsummean die Sozialversicherung abzuführen.

Die Höhe des Abfertigungsanspruches ergibt sich dann nicht mehr aus einem gesetzlich festgelegten Betrag, sondern aus den aus gesetzlich festgelegten Monatsbeträgen erwirtschafteten Erträgen abzüglich Verwaltungs- und sonstiger Kosten.

 

Grundsätzliches:

Abfertigung neu bedeutet vorerst nur, dass für, ab 01.01.2003 neu eingestellte, Mitarbeiter 1,53 % der Lohnsumme an die Sozialversicherung abzuführen ist.

 

Was ist zu tun:

Sie haben lediglich zu Ihrer Hausbank zu gehen und ein entsprechendes Vorsorgeprodukt abzuschließen. Den Rest erledigt Ihre Hausbank. Diese informiert die Sozialversicherung, in welcher Mitarbeitervorsorgekasse Sie diese Beiträge veranlagt haben wollen.

achtung:
Wenn eine Abfertigung fällig wird, reicht diese gesetzlich vorgeschriebene Wertpapierdeckung in der Regel nicht aus. Daher sollten Sie zusätzliche ‚Rückstellungen’ in Betracht ziehen.
Diesbezüglich informiert Sie Ihr Betriebsberater oder Anlageberater oder

kontaktieren Sie uns!!!

Die ‚alten’ Mitarbeiter bleiben im alten System, wie Sie es kennen. Es werden weiter Rückstellungen mit Wertpapierdeckung gebildet, wobei die Wertpapierdeckung innerhalb von 5 Jahren entfällt (1/5 Verkauf).

Auch hier bleibt dass Risiko, dass fällig werdende Abfertigungen nicht finanzierbar sind.
Gerade in Krisenzeiten führt dies häufig zu Insolvenzen!!!

Die Thematik ‚Abfertigung Neu’ wird erst dann komplexer, wenn Sie ‚alte’ Mitarbeiter beziehungsweise deren Ansprüche ins neue System überleiten wollen.

Hier gibt es verschiedene Varianten. Die einzelnen Varianten sind individuell abzustimmen, da diese je nach Unternehmen wesentliche Vor- und Nachteile beinhalten. Suchen Sie daher mit Unterstützung eines kompetenten Beraters die für Sie optimale Variante aus.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen alle möglichen Varianten auf:


Variante 1 – Fortsetzung des bisherigen Systems:

Sie bilden weiter Rückstellungen nach 14 EstG.
Die Wertpapierdeckung reduziert sich von 50 % auf 2003  47,5 % und 2004  45 % (ab 50.LJ. 60 %). Die Verpflichtung zur Wertpapierdeckung entfällt innerhalb von 5 Jahren (1/5 Verkauf).

Nachteil: Hohes Risiko bei Fälligwerden der Abfertigungen mit Liquiditätsengen bis hin zur Insolvenz, da die Abfertigung – im Unterschied zu bisher – in jedem Fall auch bei Mitarbeiterkündigung zu leisten ist!!!

Variante 2 – Fortsetzung im alten System – Rückführung der bestehenden Rückstellungen ins Eigenkapital:

Das neue Gesetz ermöglicht ihnen steuerfrei die bestehenden Abfertigungs-Rückstellungen auf ein Eigenkapitalkonto oder eine als versteuert geltende Rücklage zu buchen. Bei Entfall der Ansprüche können die Wertpapiere sofort ertragsneutral verkauft werden.

Vorteil: Das Unternehmen hat steuerfrei Eigenkapital aufgebaut. Dies vermeidet Probleme aus der BASEL II – Problematik und verbessert Ihre Bonität bei den Banken (Vergleich Artikel ‚Basel II’ auf unserer Homepage).

Variante 3 – Fortsetzung im alten System wie unter Punkt 1. plus Rückdeckung mit einer Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung:

Sie decken statt wie bisher mit schlecht verzinsten Wertpapieren mittels Rückdeckungsversicherungen die Abfertigungsansprüche Ihrer Mitarbeiter.
Vorteil: Die Rückdeckungsversicherung ermöglicht Ihnen, steuerschonend, mit geringem Aufwand und über lange Zeit verteilt Kapital aufzubauen, dass für die Deckung der fälligen Abfertigungen notwendig ist.

Variante 4 – Fortsetzung im alten System wie unter Punkt 2. plus Rückdeckung mit einer Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung:

Sie decken statt wie bisher mit schlecht verzinsten Wertpapieren mittels Rückdeckungsversicherungen die Abfertigungsansprüche Ihrer Mitarbeiter.
Vorteil: Die Rückdeckungsversicherung ermöglicht Ihnen, steuerschonend, mit geringem Aufwand und über lange Zeit verteilt Kapital aufzubauen, dass für die Deckung der fälligen Abfertigungen notwendig ist.

achtung:
Bei Betriebsübergaben zum Beispiel im Rahmen von Verkäufen von Gesellschafteranteilen haften der/die verkaufenden Gesellschafter
30! Jahre für nicht gedeckte (vom Unternehmen rückgestellte) Abfertigungsansprüche!


Variante 5 – Ausgliederung bestehender Ansprüche an eine Direktversicherung:

Die bestehenden Abfertigungsansprüche werden an eine Direktversicherung mit Bezugsrecht Arbeitnehmer ausgegliedert.
Vorteil: Es sind künftig keine Wertpapiere für Rückstellungen zu dotieren,  die Abfertigungsansprüche Ihrer Mitarbeiter sind bei geringem laufendem Aufwand voll gedeckt und die Ausgaben sind zu 100 % als Betriebsausgabe absetzbar. Die Einzahlung in eine Mitarbeitervorsorgekasse entfällt!


Variante 6 – Einfrieren der alten Ansprüche und Beiträge in eine Mitarbeitervorsorgekasse:

Die bisherigen Ansprüche ‚alter’ Mitarbeiter verbleiben im alten System (Rückstellungen sind dotiert). Die ab 01.01.2003 aufgebauten Ansprüche werden mit den 1,53 % in der Mitarbeitervorsorgekasse abgedeckt. Hier sind Einzelvereinbarungen mit Ihren Mitarbeitern notwendig.

Nachteil: Hohes Risiko bei Fälligwerden der Abfertigungen mit Liquiditätsengen bis hin zur Insolvenz, da die Abfertigung – im Unterschied zu bisher – in jedem Fall auch bei Mitarbeiterkündigung zu leisten ist!!!

Variante 7 – Übertritt ins neue System:

Sie übernehmen Ihre Mitarbeiter ins neue System. Dies macht Sinn bei Mitarbeitern, wo noch kaum ein Abfertigungsanspruch besteht. Ein Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist Voraussetzung.

Vorteil:
Sie haben künftig ein System für alle Mitarbeiter.


Kostenvergleich der einzelnen Varianten an einem Beispiel:


Bei einem Mann, 35 Jahre, bisher 12 Dienstjahre, Pensionsalter 62, Bruttogehalt € 20.000,00 p.a., jährliche Gehaltssteigerung im Schnitt 2 % ergibt sich folgender Kostenvergleich:

Variante 1 Fortsetzung des bisherigen Systems 100,00 %
Variante 2 Übertragung ins Eigenkapital   99,80 %
Variante 3 u. 4 Rückstellung mit Rückdeckungsversicherung 95,70 %
Variante 5 Ausgliederung in eine Direktversicherung 81,40 %
Variante 6 Übertragung in eine Mitarbeitervorsorgekasse 91,20 %
Variante 7 Übertritt ins neue System 97,50 %

 

Zusammenfassung:

 

Die Fortsetzung im bisherigen System empfiehlt sich nur in Zusammenhang mit einer Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung!

Bei schlechter Bonität eines Unternehmens empfiehlt sich der Übertrag ins Eigenkapital.

Die Ausgliederung an eine Direktversicherung ist nicht nur die kostensparenste Variante, sondern auch die risikoärmste, da die Ansprüche im Anspruchsfall auch gedeckt sind.

Für nähere Infos kontaktieren Sie uns zu einem kostenlosen Erstgespräch:

Nützen Sie diese Chance!

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