Ihr Steuervorteil - Nützen Sie ihn!
  1. § 27 EstG:
    Nützen Sie ein steuerfreies Veranlagungsprodukt und ersparen Sie sich 25 % Kapitalertragssteuer!
  2. § 18 EstG:
    Über die Sonderausgaben können Veranlagungen die Einkommenssteuer verringern!
  3. § 3 Abs. 15 EstG:
    Dieser Paragraph ermöglicht Ihrer Firma, unter gewissen Voraussetzungen steuerfreie Löhne/Gehälter an Mitarbeiter auszuzahlen.
    Sie können damit Ihre Personalkosten über die Einsparung bei den Lohnnebenkosten deutlich reduzieren!
  4. Betriebliche Vorsorge:
    Bringen Sie private Vorsorgen in die Firma ein und setzen Sie diese gewinnmindernd von der Steuer ab.
  5. Rückstellungsdotierungen:
    Haben Sie lediglich den gesetzlichen Bestimmungen genüge getan oder wollen Sie darüber hinaus eine optimale Veranlagung Ihres Geldes?

Diese und andere Möglichkeiten bringen Ihnen sowie Ihrer Firma bares Geld.
Hören Sie auf, Ihr Geld zu verschenken!

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